Der Begriff Hundezwingerhaftpflichtversicherung steht für eine Hundehaftpflichtversicherung im Mehrtiertarif. Sie ist nicht daran gebunden, dass der versicherte Hund in einem Zwinger untergebracht wird. Dieser Tarif ist besonders für Halter von mindestens zwei oder mehr Hunden geeignet und wesentlich günstiger als die Absicherung über eine Einzelhundehaftpflichtversicherung. Eine Zwingerhaltung ist hier nicht erforderlich.
In der Hundezwingerhaftpflicht erhalten Sie, genauso wie bei der „normalen“ Hundehaftpflicht, eine Absicherung für die Haftpflichtschäden, die die Hunde Dritten gegenüber verursachen. Hier sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt.
Hinzu kommt, dass in der Hundezwingerhaftpflichtversicherung für Züchter die von der versicherten Hündin geborenen Welpen bis zum Alter von 6 Monaten beitragsfrei mitversichert sind.